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STATUTEN
Name und Sitz
Unter dem Namen: Förderverein Centre de Formation,
fortan Förderverein genannt, besteht ein gemeinnütziger
Verein Im Sinne von Art.60 ff ZGB mit Sitz in Schaffhausen.
Der Förderverein verfolgt keinerlei Erwerbszwecke und ist
politisch und konfessionell neutral.
Zweck
Die Aufgaben des Fördervereins sind: Durch moralische
und finanzielle Unterstützung mitzuhelfen, den Aufenthalt Jugendlicher
im Centre de Formation, ein internationales Bildungszentrum in
Südfrankreich, mit Stipendien oder Beiträgen zu ermöglichen.
In diesem Zentrum soll den Jugendlichen mit
abwechslungsreichen Tätigkeiten und begeisternden Erlebnissen
geholfen werden, das Selbstvertrauen in die eigenen Kräfte und
Fähigkeiten zu entwickeln und zu stärken, damit der Wille
und der Mut wachsen kann, sinnfolle Zukunftsziele und echte Lebensideale zu finden.
Für dringende Ausbau- oder Sanierungsarbeiten können dem
Bildungszentrum Darlehen zur Verfügung gestellt werden.
Die Führung und Verwaltung des Zentrums liegen
ausserhalb des Aufgabenkreises des Fördervereins.
Mitgliedschaft
Mitglied des Fördervereins kann jede
juristische und natürliche Person werden, die in der
Förderung des Bildungszentrums etwas Berechtigtes sieht.
Die Mitgliedschaft beginnt mit Bezahlung des Mitgliederbeitrages
und dauert so lange, bis der Austritt auf Ende eines Rechnungsjahres
erklärt wurde.
Die Mitglieder haben alle gleiches Stimm- und Wahlrecht;
juristische Personen haben eine Stimme.
Mittel des Fördervereins
Die Mittel des Fördervereins bestehen aus:
- den Jahresbeiträgen und Spenden der Mitglieder
- den Zuwendungen von Nichtmitgliedern
- den Schulbeiträgen von Eltern, Erziehungsberechtigten und Sozialämtern
- den öffentlichen Mitteln
Ueberdies kann der Förderverein zur Erfüllung
seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten Darlehen, Bürgschaften
und Vermächtnisse entgegennehmen.
Mitgliederbeiträge
Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird durch die Generalversammlung festgelegt.
Der Jährliche Mitgliederbeitrag beträgt:
| SFr. | 120.-- | für natürliche Personen |
| SFr. | 1'000.-- | für juristische Personen |
Organe des Fördervereins
Die Organe des Fördervereins sind:
- die Generalversammlung, die ausserordentliche Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- die Geschäftsstelle
- die Kontrollstelle
Generalversammlung
Die Generalversammlung findet einmal jährlich,
in der Regel innert 6 Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres statt.
Eingeladen wird durch den Vorstand, mindestens 4 Wochen zum voraus
unter Bekanntgabe der Traktanden.
Die Versammlung wird vom Vorsitzenden oder
einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
Der Versammlungsleiter hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.
Ueber die Verhandlungen ist ein Beschlussprotokol zu erstellen, das vom
Protokollführer und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
Anträge
Anträge, welche auf die Traktandenliste der
ordentlichen Generalversammlung gesetzt werden sollen, sind bis
spätestens zum Ablauf des Rechnungsjahres dem Vorstand
schriftlich mitzuteilen.
Traktanden
- Bericht über das vergangene Vereins- & Rechnungsjahr.
- Bericht über das Bildungszentrum "Centre de Formation".
- Beschluss über Entlastung des Vorstandes.
- Eventuelle Wahlen von Vorstandsmitglieder.
- Uebrige Traktanden.
Ausserordentliche Mitgliederversammlung
Auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder muss
jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
Der Vorstand ist befugt, zu einer solchen jederzeit einzuladen,
wenn dringende Geschäfte dies erfordern.
Vorstand
Der Vorstand, dem auch Mitarbeiter des Bildungszentrums
angehören dürfen, besteht aus mindestens 3 Mitgliedern.
- einem Vorsitzenden
- einem Rechnungsführer
- einem Protokollführer
Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von zwei
Jahren gewählt. Er konstituiert sich selbs und ist wiederwählbar.
Der Vorstand ist befugt, Darlehen, Schenkungen und Spenden zu gunsten
des Bildungszentrums entgegenzunehmen und zu verwalten.
Er ist zuständig, Gesuche für Beiträge oder
Stipendien an minderbemittelte Schüler, ausnahmsweise auch
für Musikstudenten oder andere erholungsbedürftige
Besucher des Centre de Formation zu behandeln. Der Vorstand kann
besondere Aufgaben an Delegierte oder an Mandatsgruppen übertragen,
die nicht Mitglieder des Fördervereins sein müssen.
Der Vorstand orientiert die Mitglieder über die Angelegenheiten
des Fördervereins und erstattet an der ordentlichen
Mitgliederversammlung vollständigen Rechenschaftsbericht.
Er übt seine Tätigkeiten ehrenamtlich aus.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle wird vom Vorsitzenden
selbst oder von einer vom Vorstand dafür bestimmten
Persönlichkeit geführt. Sie erledigt die laufenden Geschäfte.
Kontrollstelle
Zur Prüfung der Rechnungsführung wählt die
ordentliche Mitgliederversammlung für ein Jahr einen Rechnungsrevisor.
Der Revisor kann auch Mitglied des Fördervereins sein.
Dieser nimmt alljährlich eine Revision der REchnungsführung
vor mit Bericht an die ordentliche Mitgliederversammlung.
Als Kontrollstelle kann auch eine Treuhandgesellschaft beauftragt werden.
Der Revisor ist wiederwählbar.
Rechnungsjahr
Das Verwaltungs- und Rechnungsjahr dauert jeweils vom 1.
Juli bis 30. Juni.
Unterschriften
Das Vorstand ernennt die zeichnungsberechtigte Personen
und setzt die Art der Zeichnung fest.
Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Fördervereins
haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche
Haftung von Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Vermögen
Der Förderverein ist ausschliesslich gemeinnütziger
Art. Die Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vermögen.
Statutenänderung oder Auflösung
Für eine Statutenänderung oder die Auflösung
des Fördervereins ist die Zustimmung von drei Vierteln der an der
Versammlung anwesenden Mitgliedern erforderlich.
Im Falle der Auflösung des Fördervereins
wird nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
auf jeden Fall das gesamte Restvermögen einer gemeinnützigen,
wohltätigen und ebenfalls steuerbefreiten Organisation zugeführt,
die dem Vereinszweck am meisten entspricht.
Statutenänderungen
| Gründungsstatuten: | 21. | März 1996 |
| Statutenändertung: | 14. | September 1996 |
| Statutenändertung: | 3. | Januar 1998 |
| Statutenändertung: | 14. | August 1999 |
Der Vorstand:
Heidi Wäfler: Vorsitzende
Breitenrain 40
3032 Hinterkappelen
Erich Affolter: Protokollführer
Emmentalstr. 215
3414 Oberburg
Gregor Scherer: Rechnungsführer
Mas de l'Alzine
F-66720 Tautavel
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